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AGB

AGB der Bildungs- und Trainings Akademie GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle geförderten Lehrgänge der Bildungs- und Trainings Akademie GmbH, insbesondere für solche, die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches oder sonstiger Maßnahmenträger gefördert werden.
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht andere rechtlich bindende Regelungen, insbesondere solche der Bundesagentur für Arbeit, entgegenstehen.

2. Voraussetzungen zur Teilnahme
Über die Lehrgangsteilnahme entscheidet die Bildungs- und Trainings Akademie GmbH aufgrund der für den angestrebten Lehrgang verbindlichen Zugangsvoraussetzungen auf der Basis eines Beratungsgespräches und – soweit vorgesehen – des Ergebnisses der Aufnahmeprüfung bzw. des Eignungstests.

3. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Eine Anmeldung von SGB III-geförderten Teilnehmenden kann nur erfolgen, wenn ein Beratungsgespräch mit dem/der Zuständigen in der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter erfolgt ist.
Vor Beginn der Veranstaltung reicht der Teilnehmende eine schriftliche Bestätigung (Bildungsgutschein) der fördernden Stelle ein, sofern der Bildungs- und Trainings Akademie GmbH nicht bereits eine Förderzusage vorliegt.

4. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Lehrgang ist nur schriftlich (Unterschrift des Teilnehmenden) bis zum letzten Werktag vor Lehrgangsbeginn (Eingang bei der Bildungs- und Trainings Akademie GmbH) möglich.

4.1 Erfolgt ein Rücktritt, weil die im Rahmen des SGB III beantragte Förderung für den Lehrgang oder für den Teilnehmenden nicht bewilligt wird, entstehen dem Teilnehmenden keine Rücktrittskosten.

4.2 Wird ein Teilnehmender in ein Arbeitsverhältnis vermittelt, entstehen dem Teilnehmenden keine Rücktrittskosten.
Die Punkte 4.1 und 4.2 gelten auch nach Beginn der Maßnahme.

5. Kündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Bildungs- und Trainings Akademie GmbH Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Leistungen und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung.

5.1 Kündigung des Vertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Teilnehmenden jederzeit, von der Bildungs- und Trainings Akademie GmbH nur in den nachstehend genannten Fällen gekündigt werden:
a) Wenn der Teilnehmende trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil einer Prüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Ausbilders verstößt.

6. Zahlungsvereinbarungen
Die Zahlung erfolgt über die Aushändigung des Bildungsgutscheines durch den Teilnehmenden direkt vom Kostenträger (Arbeitsagentur).

7. Rücktrittsrecht
Im Falle einer Rücknahme der Förderung nach SGB III durch die Arbeitsagentur kann der Teilnehmende vom Vertrag zurücktreten. Hierbei entstehen dem Teilnehmenden keine Kosten. Der Teilnehmende kann vom allgemeinen Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, vor Beginn der Maßnahme Gebrauch machen.

8. Pflichten der Teilnehmenden
Der Teilnehmende verpflichtet sich:
– regelmäßig und aufmerksam an allen Unterrichtsstunden teilzunehmen. Eine Freistellung in begründeten Fällen ist beim Bildungsträger rechtzeitig und in schriftlicher Form mittels Freistellungsantrag zu beantragen.
– Akuterkrankungen sind in jedem Fall durch ein ärztliches Attest zu bestätigen. Krankenscheine sind entsprechend den gesetzlich geregelten Fristen zu übergeben.
– im Interesse aller Lehrgangsteilnehmenden die Einhaltung der Hausordnung und damit eine gute Lernatmosphäre zu gewährleisten und die Anweisungen der Geschäftsleitung bzw. der jeweiligen Dozenten zu beachten sowie die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.

9. Absage von Lehrgängen / Weiterbildungsveranstaltungen
Die Bildungs- und Trainings Akademie GmbH behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aufgrund anderer, von ihr nicht zu vertretender Gründe angekündigte Lehrgänge abzusagen.
Sobald der Grund für eine Absage der Veranstaltung vorliegt (in der Regel 5‐7 Tage vor Lehrgangsbeginn), werden die Teilnehmenden schriftlich oder telefonisch in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren erstattet. Schadenersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen bzw. bei Absage des Lehrganges sind ausgeschlossen.

10. Pflichten und Leistungen des Trägers

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen und Preislisten im jeweils gültigen Prospekt maßgebend. Die Bildungs- und Trainings Akademie GmbH verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Bildungszieles notwendig sind, vermittelt werden; evtl. bestehende Richtlinien bzw. Prüfungsordnungen werden hierbei in adäquater Weise zugrunde gelegt.

Der Unterricht wird im Rahmen des zu Beginn des Lehrganges gültigen Lehrgangsangebotes erteilt. Die Bildungs- und Trainings Akademie GmbH behält sich Änderungen vor, jedoch darf das Lehrgangsziel nicht verändert werden.

Soweit wesentliche Änderungen vor oder während der Bildungsmaßnahme notwendig werden, sind diese dem Teilnehmenden schriftlich bekannt zu geben. In diesem Falle hat der Teilnehmende das Recht, innerhalb von 14 Tagen seit Bekanntgabe schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Soweit Änderungen mit Zustimmung der Stellen erfolgen, die für anerkannte Abschlüsse zuständig sind, berechtigen diese nicht zum Rücktritt.

Das Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 4. bleibt unberührt.

Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne. (vgl. auch Ziffer 14.)

11. Abschluss und Prüfung

Der Lehrgang endet alternativ mit:
– der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikates,
– der Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung,
– der Zulassung zur Abschlussprüfung einer externen Prüfinstanz, wie z. B. der IHK.

**11.1 Recht auf Teilnehmerzertifikat und Teilnahmebescheinigung**

**11.2 Teilnehmerzertifikat**
Jeder Teilnehmende hat nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme das Recht auf ein Teilnehmerzertifikat. Dieses Zertifikat bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme und gibt Auskunft über die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

**11.3 Teilnahmebescheinigung**
Jeder Teilnehmende erhält, unabhängig vom Abschluss der Maßnahme, eine Teilnahmebescheinigung. Diese Bescheinigung wird auch dann ausgestellt, wenn die Maßnahme vorzeitig abgebrochen wird. Die Teilnahmebescheinigung enthält detaillierte Informationen über die absolvierten Inhalte und den Zeitraum der Teilnahme.

**11.4 Zeugnisse**
Eine bestandene Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung wird den Teilnehmenden durch eine Urkunde oder ein Zertifikat bescheinigt.

12 Praktika

Wenn für den Lehrgang ein Praktikum vereinbart ist, unterstützt die Bildungs- und Trainings Akademie GmbH die Teilnehmenden bei der Beschaffung geeigneter Praktikantenplätze.

13 Regeln für Teilnehmende

Oberstes Ziel aller Mitarbeitenden der Bildungs- und Trainings Akademie GmbH ist der Erfolg aller Teilnehmenden. Deshalb sind deren Anweisungen Folge zu leisten.

– Die Teilnehmenden verpflichten sich, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen. Der Stundenplan sowie eine vor Ort aushängende Haus- bzw. Institutsordnung stellen verbindliche Vorgaben dar und sind einzuhalten. Kann die Teilnahme aus anerkannt entschuldbaren Gründen (Krankheit, Krankheit des eigenen Kindes, Termine für Vorstellungsgespräche) nicht erfolgen, muss die Bildungs- und Trainings Akademie GmbH dies unverzüglich, sofern nicht unmöglich, bis spätestens 09:00 Uhr des Fehltages mitgeteilt werden. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest (gültig vom 1. Krankheitstag an, bis spätestens zum 3. Werktag) bei der Bildungs- und Trainings Akademie GmbH eingereicht werden. Termine für Vorstellungsgespräche sind durch das Unternehmen schriftlich zu bestätigen. Unentschuldigte Fehlzeiten werden durch die Bildungs- und Trainings Akademie GmbH schriftlich angemahnt; eine Abschrift hiervon erhält die fördernde Stelle.

– Zur Verfügung gestellte Geräte sowie Unterrichts- und Trainingsräume sind pfleglich zu behandeln.

– Essen, Trinken und Rauchen ist ausschließlich in hierfür ausdrücklich zugelassenen Räumen gestattet.

– Abfall darf nur über die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.

– Die Teilnehmenden verpflichten sich zur Beteiligung an den Lehrgangserfolgskontrollen während des Lehrgangs und nach Lehrgangsende hinsichtlich des Erfolges auf dem Arbeitsmarkt.

– Die bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur im Rahmen der Ausbildung verwendet, nicht vervielfältigt und nicht an Dritte weitergegeben werden.

– Es ist unter keinen Umständen erlaubt, nicht lizenzierte oder fremde Software auf den Computern der Bildungs- und Trainings Akademie GmbH zu installieren.

– Zur Verfügung stehende Internetanschlüsse dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit den Ausbildungsinhalten genutzt werden. Auf keinen Fall ist es erlaubt, rechts- und/oder sittenwidrige Internetseiten aufzurufen.

– Die Teilnehmenden stellen die Bildungs- und Trainings Akademie GmbH von jeglicher Haftung bzw. von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigem Umgang mit dem Internet entstehen können.

– Kosten für eine unzulässige private Nutzung sind vom Teilnehmenden zu tragen.

– Die Teilnehmenden stimmen der Erfassung von Teilnahmedaten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

– Teilnehmende, die nachhaltig gegen die Teilnahmepflichten verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen oder gekündigt werden. Die Bildungs- und Trainings Akademie GmbH bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Teilnahmeregeln geltend zu machen.

14 Wechsel der Dozenten

Der Bildungsträger behält sich Änderungen bezüglich Termin oder Dozenten der Veranstaltung vor. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen die Teilnehmenden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.

15 Urheberrecht

Die Verwendung und Weitergabe von Unterrichtsmaterialien (Skripte, Diagramme, Skizzen etc.) ist ohne Zustimmung der Bildungs- und Trainings Akademie GmbH verboten.

16 Haftung

Mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Ausbildungseinrichtung haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von zum Unterricht bzw. Praktikum mitgebrachten Gegenständen der Teilnehmenden. Für Schäden während Kursen an der Ausbildungseinrichtung besteht Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung der Einrichtung, soweit die Schäden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.

17 Datenschutz

Gemäß § 4ff des Bundesdatenschutzgesetzes stimmt der Teilnehmende der Erhebung personenbezogener Daten zu. Eine Speicherung dieser Daten ohne Anonymisierung oder Pseudonymisierung erfolgt seitens des Bildungsträgers ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung und Abrechnung von Kursgebühren. Eine Weitergabe von Daten, außer zu Zwecken der Kostenübernahme durch eine externe Stelle (Behörde, Arbeitgeber, Beschäftigungsträger), wird hiermit ausgeschlossen.

18 Nebenarbeiten

Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Eventuelle Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform.

**19 Erfüllungsort und Gerichtsstand**

Der Erfüllungsort richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

20 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen der AGB werden wir Sie mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail informieren. Sollten Sie den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen, gelten die geänderten AGB als von Ihnen angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Schweigens werden wir Sie in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Sollten Sie den Änderungen widersprechen, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag unter Wahrung Ihrer Interessen zu kündigen.

21 Salvatorische Klausel

Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke soweit wie möglich erreicht werden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.